
Das schweizerische Arbeitsrecht bietet gegen die Parallelkündigung von großen Gruppen von Arbeitnehmenden keinen unmittelbaren Schutz, abgesehen vom normalen, den Erhalt des Arbeitsplatzes auch nicht garantierenden Kündigungsschutz. Ebenso wenig verpflichtet es die Arbeitgebenden zu einem Sozialplan, welcher die Folgen von Massenent...
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